Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

Mitglied seit
09.02.2021
Beiträge
1.784
Reaktionen
1.383
moinsen,

auf pinterest und facebook wurden zwei profile mit meinem klarnamen als benutzernamen erstellt, die krude inhalte "liken". die profile tauchen recht prominent in der google suche auf, sind in jedem fall nicht meine profile, mein name ist in der kombination auch einzigartig genug, dass da seit 20 jahren auch nur "mein" kram auftaucht, von xing, linkedin bis arbeitgeber. ich bin jetzt intern vom meinem derzeitigen arbeitgeber darauf angesprochen worden.

geliked werden rechtsradikale bands, corona-verschwörungstheorien & co.

facebook hat recht zügig reagiert und das profil offline genommen und prüft den vorgang. pinterest hat nur mit "LOL, STFU" reagiert (also kurzform, sie sehen da jetzt kein problem und überhaupt). was hab ich denn da für optionen? ich gehe jetzt mal nicht von einem zufall aus. wenn ich abwäge zwischen "da gibts jetzt zufällig doch jemanden mit deinem namen und der liked seltsamen kram search-optimiert" und "da pisst dir jemand gegens bein, weil du ihm auf den kleinen zeh gestanden bist", tendiere ich zum zweiteren - ohne jetzt eine konkrete person im verdacht zu haben.

beide gewehrläufe durchladen? primär hätte ich gerne, dass die wenigstens mal reagieren und den vorgang prüfen, ich beobachte das weiter, ob weitere profile aufpoppen: was wäre hier ggf. eine geeignete vorgehensweise? anzeige gegen unbekannt, wegen was, verdacht auf identitätsdiebstahl? eher nope? übler nachrede? how to proceed.
 
Zuletzt bearbeitet:

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.541
Reaktionen
692
Müsstest dich sonst hier beschweren können.
Dafür ist das afaik da und gibt es seit wenigen Tagen

 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
4.863
Reaktionen
1.173
Mindestens solltest du nach BGB einen Unterlassungsanspruch gegen denjenigen haben, der deinen Namen missbräuchlich verwendet. Nun kennt du den natürlich nicht.
Aber da es über Pinterest passiert, sollten die eigentlich verpflichtet sein, die missbräuchliche Verwendung zu beenden, sofern sie belegt ist.
Eventuell könnte sogar Strafbarkeit als Beleidigung gegeben sein.

Da dich jetzt auch schon dein AG drauf angesprochen hat, würd ich da kurzen Prozess machen und das Ganze nem Anwalt vorlegen. Wenn Pinterest dich vorher abgewimmelt hat, kannst du denen womöglich sogar die Anwaltskosten in Rechnung stellen. Da jetzt aber nicht unbedingt davon auszugehen ist, dass es damit getan ist, wenn dir jemand ans Bein pinkeln will, würd ich vorsorglich auch schon mal Strafanzeige stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Celetuiw

StarCraft: Brood War
Mitglied seit
01.04.2008
Beiträge
4.832
Reaktionen
1.531
Also du hast natürlich die Möglichkeit einen Strafantrag gegen unbekannt zu stellen und darangehängt kann ein Anwalt auch einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch knüpfen. Der Straftatbestandc wäre dann wahrscheinlich Verleumdnung?
Ist nicht so wichtig, gefallen lassen musst du es dir nicht und grundsätzlich ist es auch durchsetzbar.

Zum Anwalt laufen finde ich einen Tacken zu hoch. Kostet dich ja auch ein paar Scheine und mir ist noch nicht klar, ob du das Gefühl hast, das ist für dich nur leicht nervig oder gefährlich.
Wie sieht dass Ganze denn dein AG?

Als milderes Mittel würde ich zunächst auf der von Benrath verlinkten Seite reporten und mal gucken, was die machen.
Wenn es wilder wird und mehr Profile auftauchen, der Verdacht erdrückend wird, dass eine bewußte Rufschädigung gefahren wird, dann würde ich zum Anwalt gehen.

Entsprechende Profile würd ich schon mal als Beweismittel screenshotten und speichern. Just in case. Ev. kriegst du das gelöschte FB Profil noch über die waybackmachine o.ä.
 
Oben